...wohnen. Genau diese Brise hat mich heute morgen ebenso erfasst und umgetrieben (Ruder nicht fest genug ergriffen?). Dabei ist doch gar nicht Montag!
"Hyperlinks innerhalb einer Linksammlung unterfallen der Haftungsprivilegierung des § 5 III TDG. Die Links erfüllen insoweit lediglich die Funktion eines Türöffners und dienen nur der Erleichterung des Zugangs zu den fremden Angeboten. Damit ist eine Verantwortlichkeit für die fremden Inhalte grundsätzlich ausgeschlossen." Landgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil vom 28.11.2000 (Az.: 6 O 293/00)
So müssen hier herum