Na nie und nimmer nicht dämlich Herr Neo !!
Morgen habe ich Geburtstag und wenn das Angebot trotz neuer Gesetzeslage noch steht würde ich glatt darauf zurück kommen.
"Hyperlinks innerhalb einer Linksammlung unterfallen der Haftungsprivilegierung des § 5 III TDG. Die Links erfüllen insoweit lediglich die Funktion eines Türöffners und dienen nur der Erleichterung des Zugangs zu den fremden Angeboten. Damit ist eine Verantwortlichkeit für die fremden Inhalte grundsätzlich ausgeschlossen." Landgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil vom 28.11.2000 (Az.: 6 O 293/00)
Morgen habe ich Geburtstag und wenn das Angebot trotz neuer Gesetzeslage noch steht würde ich glatt darauf zurück kommen.