Ein sehr schönes Bild. Ich kann es SEHR nachvollziehen.
Nur der Schluss, der gefällt mir nicht. Anderen eine Grube graben?
Nein. Anderen eine Brücke bauen. Rübergehen müssen sie selber...
"Hyperlinks innerhalb einer Linksammlung unterfallen der Haftungsprivilegierung des § 5 III TDG. Die Links erfüllen insoweit lediglich die Funktion eines Türöffners und dienen nur der Erleichterung des Zugangs zu den fremden Angeboten. Damit ist eine Verantwortlichkeit für die fremden Inhalte grundsätzlich ausgeschlossen." Landgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil vom 28.11.2000 (Az.: 6 O 293/00)
Ja
Nur der Schluss, der gefällt mir nicht. Anderen eine Grube graben?
Nein. Anderen eine Brücke bauen. Rübergehen müssen sie selber...