"Hyperlinks innerhalb einer Linksammlung unterfallen der Haftungsprivilegierung des § 5 III TDG. Die Links erfüllen insoweit lediglich die Funktion eines Türöffners und dienen nur der Erleichterung des Zugangs zu den fremden Angeboten. Damit ist eine Verantwortlichkeit für die fremden Inhalte grundsätzlich ausgeschlossen." Landgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil vom 28.11.2000 (Az.: 6 O 293/00)
ich hab ein seidentuch
aber das ist wohl zu tussig für diesen beitrag. oje ...
tussibussi
wenn wir
abgesehen von meinem infit natürlich ... ;-)
also jetzt
woisserdenn? woisserdenn?
Ganz dicker : X