Nein, Sie brauchen sich nicht zu entschuldigen. Nur ist der Name der Person, die mir auf tragische Weise abhanden kam (sie lebt), mit der jener toten Dichterin identisch. Wie hätte sie das wissen können? Alles wird gut. immer.
"Hyperlinks innerhalb einer Linksammlung unterfallen der Haftungsprivilegierung des § 5 III TDG. Die Links erfüllen insoweit lediglich die Funktion eines Türöffners und dienen nur der Erleichterung des Zugangs zu den fremden Angeboten. Damit ist eine Verantwortlichkeit für die fremden Inhalte grundsätzlich ausgeschlossen." Landgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil vom 28.11.2000 (Az.: 6 O 293/00)
Satt OT: